Veröffentlicht von ImmoWert Kanzlei - Catarina Günther, Steuerfachwirtin und DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Einleitung
Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) stehen vor der Frage: Brauchen wir wirklich einen Verwalter? Die Kosten für eine professionelle Hausverwaltung können gerade für kleine Gemeinschaften erheblich sein. Gleichzeitig gibt es rechtliche Anforderungen, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel erklären wir die aktuelle Rechtslage und zeigen Wege zur erfolgreichen Selbstverwaltung auf.
Die rechtliche Grundlage: Das WEG-Reformgesetz 2020
Mit der WEG-Reform, die am 1. Dezember 2020 in Kraft trat, wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend überarbeitet. Ein zentraler Punkt: Jeder Wohnungseigentümer hat nach Paragraph 18 Abs. 2 WEG einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Das bedeutet: Auch wenn die Mehrheit keinen Verwalter möchte, kann ein einzelner Eigentümer die Bestellung erzwingen.
Wichtig: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen externen Verwalter zu bestellen. Ein Eigentümer aus der Gemeinschaft kann ebenfalls zum Verwalter bestellt werden. Auch eine Selbstverwaltung ist möglich, solange kein Eigentümer die Bestellung eines Verwalters verlangt.
Selbstverwaltung in der Praxis
Die Selbstverwaltung einer WEG ist grundsätzlich möglich und wird von vielen kleinen Gemeinschaften praktiziert. Dabei übernehmen die Eigentümer selbst - oft der Verwaltungsbeirat - die Aufgaben der Verwaltung.
Vorteile der Selbstverwaltung:
- Deutlich geringere Kosten, da keine Verwaltervergütung anfällt
- Direkte Kontrolle über alle Verwaltungsvorgänge
- Schnellere Entscheidungswege bei kleinen Gemeinschaften
- Bessere Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten
Herausforderungen der Selbstverwaltung:
- Zeitaufwand für Buchhaltung, Abrechnung und Verwaltung
- Rechtliche Komplexität des WEG-Rechts
- Haftungsrisiken bei fehlerhafter Verwaltung
- Konflikte zwischen Eigentümern bei Verwaltungsentscheidungen
Die Lösung: Unterstützende Hausverwaltung
Es muss nicht alles oder nichts sein. Eine unterstützende Hausverwaltung bietet einen Mittelweg: Die WEG behält ihre Autonomie und trifft alle Entscheidungen selbst, während die professionelle Buchhaltung und Abrechnung ausgelagert wird.
Dieses Modell eignet sich besonders für:
- Kleine WEGs mit bis zu 10 Einheiten
- Selbstverwaltende WEGs, die die Buchhaltung professionalisieren möchten
- WEGs, bei denen der Verwaltungsbeirat die operative Verwaltung übernimmt
Fazit
Eine WEG ohne Verwalter ist rechtlich möglich, solange kein Eigentümer die Bestellung verlangt. Die Selbstverwaltung kann für kleine Gemeinschaften eine sinnvolle Option sein - vorausgesetzt, die Buchhaltung und Abrechnung werden professionell erledigt. Mit einer unterstützenden Hausverwaltung können Sie die Vorteile beider Welten kombinieren: Autonomie und professionelle Verwaltung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.