
WEG-Übergangsregelung zum 31.12.2025: Grundbucheintragung bei besonderen Regelungen in der Teilungserklärung – Folgen bei Nichtumsetzung
Die Übergangsfrist des § 48 Abs. 3 WEG ist am 31.12.2025 abgelaufen. Nachträgliche Beschlüsse, die von der Teilungserklärung abweichen, verlieren ohne Grundbucheintragung ihre Wirkung gegenüber neuen Eigentümern. Was das konkret bedeutet – mit Praxisbeispielen zu Markisenfarben, Verwalterbefugnissen und Kostenverteilung.










