Welche Gerichtsverfahren und Gesetzgebungsvorhaben sind aktuell anhängig – und was bedeuten sie für Eigentümer, Hausverwaltungen und die Immobilienbewertung? Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Stand: März 2026
Hinweis zur Urteilsvorschau
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die aufgeführten Verfahren und Gesetzgebungsvorhaben können sich jederzeit ändern. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Immobilienbewertung & Grundsteuer
Verfassungsbeschwerden, BFH-Revisionen und Ländermodelle
ImmobilienbewertungAktenzeichen erteilt
Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells
1 BvR 472/26Bundesverfassungsgericht
Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler richtet sich gegen das Ertragswertverfahren des Bundesmodells. Im Berliner Musterfall liegt die Abweichung zwischen pauschalierter und tatsächlicher Miete bei über 80 Prozent.
Der BFH prüft, ob das modifizierte Bodenwertmodell Baden-Württembergs (§ 38 LGrStG BW) verfassungskonform ist. Das Modell basiert ausschließlich auf Bodenwerten und berücksichtigt Gebäude nicht. Vorinstanzen: FG Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.2024 (8 K 1582/23 und 8 K 2368/22).
II R 11/25, II R 22/25, II R 26/25, II R 34/25Bundesfinanzhof (BFH)
Neben den drei bereits entschiedenen Verfahren (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) sind beim BFH weitere Revisionen zum Bundesmodell anhängig. Sie betreffen unterschiedliche Konstellationen der Grundsteuerwertermittlung nach dem Ertragswertverfahren.
Das Hamburger Grundsteuergesetz (HmbGrStG) verwendet ein Flächen- und Wohnlagenmodell. Der BFH prüft dessen Verfassungsmäßigkeit. Vorinstanz: FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2024 (3 K 176/23).
Das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verwendet ein wertunabhängiges Flächenmodell. Vorinstanzen: FG München, Gerichtsbescheid vom 18.06.2025 (4 K 702/23) und Urteil vom 13.08.2025 (4 K 164/25).
Gesetzgebungsvorhaben mit Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
Mietrechtanhängig
Mietrechtsreform 2026 – Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts
Referentenentwurf vom 08.02.2026Bundesjustizministerium (Gesetzgebung)
Der Referentenentwurf sieht eine Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent jährlich, Transparenzpflichten für Möblierungszuschläge und eine Verlängerung der Schonfrist bei Zahlungsverzug vor. Für Hausverwaltungen relevant wegen der Auswirkungen auf Mietverhältnisse in verwalteten Beständen.
Kabinettsbeschluss vom 24.02.2026Bundesregierung (Gesetzgebung)
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der vollständig digitale Eigentümerversammlungen ermöglichen soll. Bislang sind nur hybride Formate zulässig. Für Hausverwaltungen bedeutet das eine erhebliche Erleichterung der Versammlungsorganisation.
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