Hinweis zur Urteilsvorschau

Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die aufgeführten Verfahren und Gesetzgebungsvorhaben können sich jederzeit ändern. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Immobilienbewertung & Grundsteuer

Verfassungsbeschwerden, BFH-Revisionen und Ländermodelle

ImmobilienbewertungAktenzeichen erteilt

Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuer-Bundesmodells

1 BvR 472/26Bundesverfassungsgericht

Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler richtet sich gegen das Ertragswertverfahren des Bundesmodells. Im Berliner Musterfall liegt die Abweichung zwischen pauschalierter und tatsächlicher Miete bei über 80 Prozent.

Entscheidung nicht vor 2027

ImmobilienbewertungVerhandlung erwartet

Grundsteuer-Ländermodell Baden-Württemberg

II R 26/24 und II R 27/24Bundesfinanzhof (BFH)

Der BFH prüft, ob das modifizierte Bodenwertmodell Baden-Württembergs (§ 38 LGrStG BW) verfassungskonform ist. Das Modell basiert ausschließlich auf Bodenwerten und berücksichtigt Gebäude nicht. Vorinstanzen: FG Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.2024 (8 K 1582/23 und 8 K 2368/22).

Verhandlung im April 2026 erwartet

Immobilienbewertunganhängig

Grundsteuer-Bundesmodell – weitere Revisionen

II R 11/25, II R 22/25, II R 26/25, II R 34/25Bundesfinanzhof (BFH)

Neben den drei bereits entschiedenen Verfahren (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) sind beim BFH weitere Revisionen zum Bundesmodell anhängig. Sie betreffen unterschiedliche Konstellationen der Grundsteuerwertermittlung nach dem Ertragswertverfahren.

Immobilienbewertunganhängig

Grundsteuer-Ländermodell Hamburg (Flächen-/Wohnlagenmodell)

II R 15/25Bundesfinanzhof (BFH)

Das Hamburger Grundsteuergesetz (HmbGrStG) verwendet ein Flächen- und Wohnlagenmodell. Der BFH prüft dessen Verfassungsmäßigkeit. Vorinstanz: FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2024 (3 K 176/23).

Immobilienbewertunganhängig

Grundsteuer-Ländermodell Hessen (Flächen-Faktor-Modell)

II R 12/25Bundesfinanzhof (BFH)

Das Hessische Grundsteuergesetz (HGrStG) setzt auf ein Flächen-Faktor-Modell. Vorinstanz: Hessisches FG, Urteil vom 23.01.2025 (3 K 663/24).

Immobilienbewertunganhängig

Grundsteuer-Ländermodell Bayern (Flächenmodell)

II R 33/25 und II R 40/25Bundesfinanzhof (BFH)

Das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verwendet ein wertunabhängiges Flächenmodell. Vorinstanzen: FG München, Gerichtsbescheid vom 18.06.2025 (4 K 702/23) und Urteil vom 13.08.2025 (4 K 164/25).

Hausverwaltung & Mietrecht

Gesetzgebungsvorhaben mit Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Mietrechtanhängig

Mietrechtsreform 2026 – Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts

Referentenentwurf vom 08.02.2026Bundesjustizministerium (Gesetzgebung)

Der Referentenentwurf sieht eine Deckelung von Indexmieten auf 3,5 Prozent jährlich, Transparenzpflichten für Möblierungszuschläge und eine Verlängerung der Schonfrist bei Zahlungsverzug vor. Für Hausverwaltungen relevant wegen der Auswirkungen auf Mietverhältnisse in verwalteten Beständen.

Gesetzgebungsverfahren läuft

Hausverwaltunganhängig

Online-Eigentümerversammlungen – WEG-Änderung

Kabinettsbeschluss vom 24.02.2026Bundesregierung (Gesetzgebung)

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der vollständig digitale Eigentümerversammlungen ermöglichen soll. Bislang sind nur hybride Formate zulässig. Für Hausverwaltungen bedeutet das eine erhebliche Erleichterung der Versammlungsorganisation.

Parlamentarisches Verfahren 2026

Kürzlich entschieden

Verfahren, die bereits entschieden wurden – mit Analyse im Blog

Entschieden27. Februar 2026

Erstherstellungspflicht der WEG bei steckengebliebenem Bau – auch im Sondereigentum

V ZR 219/24Bundesgerichtshof (BGH)

Der BGH hat entschieden, dass die GdWE bei einem steckengebliebenen Bau auch Bauteile im Sondereigentum fertigstellen muss.

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Entschieden12. November 2025

Verfassungsmäßigkeit des Ertragswertverfahrens im Grundsteuer-Bundesmodell

II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25Bundesfinanzhof (BFH)

Der BFH hielt das Bundesmodell für verfassungsgemäß. Die Verbände haben daraufhin Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt (1 BvR 472/26).

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Entschieden16. Oktober 2025

Finanzamt muss Gutachtenkosten bei überhöhtem Grundsteuerwert tragen

8 K 626/24Finanzgericht Baden-Württemberg

Bei 41 Prozent Abweichung zwischen Grundsteuerwert und Verkehrswert muss das Finanzamt die Kosten des Gutachtens erstatten.

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Entschieden2. April 2025

DEKRA-zertifizierte Sachverständige dürfen Restnutzungsdauergutachten erstellen

14 K 654/23 EFinanzgericht Münster

Das FG Münster wies die restriktiven Vorgaben des BMF-Schreibens zurück: Keine formelle Zertifizierungspflicht nach DIN EN ISO/IEC 17024.

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Grundsteuerwert zu hoch? Gutachten benötigt?

Ob Verkehrswertgutachten für die Grundsteuer oder Restnutzungsdauergutachten für höhere AfA – als DEKRA-zertifizierte Sachverständige erstellen wir Ihnen ein belastbares Gutachten.