BFH bestätigt: Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß – aber die 40-Prozent-Regel bleibt Ihr Rettungsanker
Der BFH hat in drei Urteilen vom 12.11.2025 das Bundesmodell der Grundsteuer für verfassungsgemäß erklärt. Doch § 220 Abs. 2 BewG ermöglicht weiterhin den Nachweis eines niedrigeren Werts per Gutachten.









